Youtube ist nicht nur eine Videoplattform, es ist außerdem das größte soziale Netzwerk der Welt und mit fast 25 Milliarden Aufrufe im Monat die drittpopulärste Internetseite. Um aus den Massen von Youtubern aufzufallen, kreiieren einige Youtuber auf ihren Kanälen Gewinnspiele. Damit möchten sie ihren Fans und Abonnenten einen besonderen Bonus geben. Allerdings werden Verlosungen und Gewinnspiele auf Youtube vermehrt als Marketingwaffe verwendet, um Videoklicks zu generieren und neue Abonnenten zu gewinnen.  Einige dubiose Youtuber “faken” Gewinnspiele, um besonders günstig die Reichweite des Kanals zu steigern.

Wie man “Fake-Gewinnspiele” auf Youtube erkennt, erklären wir mit diesem Artikel. Außerdem findest Du eine sehenswerte Doku von WDR360 und dem Youtuber Robbubble am Ende dieses Artikels.

Bizarr: Youtuber Gamekilla verlost angeblich mehrere Konsolen – allen Anschein nach ist er selbst nicht volljährig. Quell-Video

3 Tipps um Fake-Gewinnspiele zu entdecken

Die Gewinnspiele auf Youtube sind vom der Organisation sehr unterschiedlich gehalten. Youtube selbst hält hierfür kein genaues Regelwerk bereit – es gibt lediglich sehr allgemeine “Wettbewerbsrichtlinien“. Deutsche Youtuber müssen sich trotzdem an das deutsche Gesetz halten.

Diese drei Tipps helfen ahnungslose Zuschauer, ob das Youtube-Gewinnspiel seriös ist und die Teilnahme sich möglicherweise lohnt.

1. Tipp: Teilnahmebedingungen vorhanden?

Ein Gewinnspiel muss für den Teilnehmer transparent ablaufen. Dazu müssen die Teilnahmebedingungen klar formuliert sein. Oft befinden sich die Informationen in der Videobeschreibung oder sind dort verlinkt. Die Teilnahmebedingungen beinhalten folgende Informationen:

  • Wann startet und endet das Gewinnspiel?
  • Wie nimmt man teil? (z.B. ein Kommentar bei einem bestimmten Video hinterlassen)
  • Wer ist vom Gewinnspiel ausgeschlossen? (z.B. Freunde und Verwandte des Veranstalters und der Veranstalter selbst)
  • Welches Mindestalter muss der Teilnehmer haben? (in der Regel ab 14 Jahren)
  • Wie wird der Gewinner gekürt? (Zufallsgenerator, der Kommentar mit den den meisten “Upvotes” gewinnt, o. Ä.)

Sind eines oder mehrere Fragen ungeklärt, sollte der Youtuber diese Fragen umgehend klären. In vielen Fällen hat sich der Youtuber über diese Fragen keine Gedanken gemacht.
Manchmal werden jedoch auch bewusste Schlupflöcher gehalten, sodass beispielsweise der Gewinner vorab feststeht und andere Teilnehmer keine faire Gewinnchance haben. In dem Fall macht sich der Youtuber sogar wegen des unlauteren Wettbewerbs strafbar. Es ist also im beidseitigem Interesse, legitime Teilnahmebedingungen zu definieren. Ohne diese raten wir von einer Teilnahme ab.

2. Tipp: Anforderungen des Gewinnspiels

Viele Youtuber verlangen zur Teilnahme am Gewinnspiel mehrere Anforderungen, wie beispielsweise das “Liken” eines Videos, das Abonnieren des Kanals und das Kommentieren eines Videos. Hier kann man schnell unseriöse Praktiken erkennen, denn der Youtuber kann viele Informationen nicht nachverfolgen:

Likes: im “Creator Studio” von Youtube werden Likes nur anonymisiert dargestellt. Der Youtuber weiß nicht, wer welches Video geliked hat!

Video teilen: wer ein Video geteilt hat, ist ebenfalls nicht einsehbar.

Kommentare: die Kommentare sind für den Veranstalter/Youtuber einsehbar.  Eine Teilnahme durch Kommentieren funktioniert demnach problemlos.

Abonnenten: die Liste der Abonnenten wird im Creator Studio nur teilweise angezeigt: Leute, die ihre Abos nicht öffentlich zeigen, bleiben auch dem Kanalbetreiber verborgen. Teilnehmer sollten in diesem Fall ihre Abos “öffentlich sichtbar” machen. Der Veranstalter sollte auf diesen Umstand hinweisen, wenn er Abos zur Teilnahme verlangt.

Notification-Glocke: neben dem Abonnieren eines Kanals können Zuschauer auch Push-Benachrichtigungen erhalten, wenn sie die sogenannte “Glocke” aktivieren. Der Youtuber kann nicht nachverfolgen, wer die Glocke aktiviert hat.

Plattform-Mix: gelegentlich sollen Zuschauer neben Youtube auch auf einer anderem Plattform wie Instagram oder Facebook ein bestimmtes Bild liken oder kommentieren. Dies funktioniert aber nur in getrennten Auslosungen (wenn Preise auf einzelnen Plattformen verteilt ausgelost werden). Ein Mixen der Anforderungen (z.B. kommentiere auf Youtube UND auf Instagramm…) funktioniert nicht, da die Usernamen der Teilnehmer unterschiedlich sein können. Diese Anforderung wäre also technisch nicht nachprüfbar und ist somit unseriös.

Externe Webseite: wenn zusätzlich auf einem Link in der Beschreibung geklickt und dort die Teilnahmedaten eingegeben werden sollen, handelt es sich meist um ein fremdes Gewinnspiel. Der Youtuber verdient eine Provision durch die Vermittlung von Gewinnspielteilnehmern. Da die Gewinnspiele oft Werbefallen sind, sollte man Abstand davon nehmen.

3. Tipp: Image des Youtubers

Fans machen sich selbst ein Bild ihres Youtubers. Zu einem seriösen Gewinnspiel muss sich der Youtuber zuvor das Vertrauen der Zuschauer erarbeiten. Wer seine Fans liebt, der betrügt sie nicht. Bei populären Youtubern kann man oft in älteren Videos nachschauen, wie reibungslos der Ablauf früherer Verlosungen war.

Neue Youtuber, die direkt zu Beginn ein Gewinnspiel nach dem anderen starten, haben keinen Vertrauensbonus. Hier müssen harte Fakten geliefert werden, beispielsweise ein Video von der Ziehung des Gewinners und des Gewinn-Versands. Bleiben diese aus, kann man davon ausgehen, dass hier getrickst wird. Ohnehin ist es empfehlenswerter, sich einen Ruf durch interessante Videos zu erarbeiten und dann ein Gewinnspiel zu starten. Sonst läuft man auf die Gefahr hinaus, dass man eine Fanbase hat, die nur an Gewinne interessiert ist.

Manche Youtuber kanibalisieren diesen Gewinnspiel-Trick, um ohne aufwendige Videoinhalte einen populären Youtubekanal mit hohen Werbeeinnahmen zu kreieren. Dass Preise versendet werden ist nahezu unwahrscheinlich.

Dokumentation “Gefakte Gewinnspiele: Verfahren gegen YouTuber?”

Im Juni 2017 hat der Westdeutsche Rundfunk für die Online-Reihe WDR360 in Zusammenarbeit mit dem Youtuber Robbubble eine sehenswerte Doku zu diesem Thema produziert. Durch die Recherchen leitete die Landesmedienanstalt Hamburg ein Verfahren gegen zwei deutsche Youtuber ein.

Teil 1 von 2:

Teil 2 von 2: